1. Veranstalter
a. Veranstalter im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist der Knotenpunkt Nürnberg e. V., Moosbach 14, 91575 Windsbach (VR 202508 beim Amtsgericht Nürnberg).
b. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die offenen Fesseltreffen des Veranstalters.
2. Zugang
a. Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Veranstalter behält sich vor, sich dessen durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu versichern.
b. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmenden ohne die Angabe von Gründen den Zugang zu verweigern.
3. Bezahlung
a. Es bestehen folgende Tarife:
i. Tageskarte: 10,– €;
ii. Jahreskarte: 100,– €.
b. Die Tarife verstehen sich pro Person und enthalten keine Umsatzsteuer, da der Veranstalter als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist.
c. Sofern keine abweichende Einzelvereinbarung getroffen wird, ist im Voraus bar zu bezahlen. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.
4. Leistungsbeschreibung
a. Monatliche Nutzbarkeit des Veranstaltungsortes für bis zu fünf Stunden zum freien Fesseln;
b. Monatliche Gelegenheit zur Teilnahme an einem bis zu eineinhalbstündigem Anfängerworkshop
(innerhalb des Zeitraums von 4.a).
5. Rücktritt und Kündigung
a. Der Veranstalter wird von seiner Leistungspflicht frei, soweit der Veranstaltungsort nicht zur Verfügung steht. Jahreskarteninhaber erhalten in diesem Fall nach ihrer Wahl eine anteilige Erstattung in Geld oder eine Verlängerung der Gültigkeit ihrer Jahreskarte.
b. Der Veranstalter behält sich vor, bei einem Verstoß gegen 6.a oder 6.b Teilnehmende auf Zeit oder dauerhaft auszuschließen. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.
c. Das Recht der Teilnehmenden und des Veranstalters, sich ansonsten vom Vertrag zu lösen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Sicherheit
a. Es gelten die auf der Website des Veranstalters (https://knotenpunkt-nbg.de/) bekannt gemachten Regeln.
b. Den Anweisungen der Mitglieder des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Haftung
a. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Personenschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
b. Ein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters besteht nicht. Den Teilnehmenden wird nahegelegt, ihren privaten Versicherungsschutz zu überprüfen bzw. einen solchen herzustellen.
8. Allgemeine Bestimmungen
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – Nürnberg.
b. Eine Geschlechtertrennung bei der Nutzung der Sanitär- und Waschräume sowie der Umkleide findet nicht statt.
9. Datenschutz
a. Bei der Teilnahme an der Veranstaltung werden lediglich die aus steuerlichen Gründen unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert.
b. Beim Besuch der Website des Veranstalters gilt die dort abrufbare Datenschutzerklärung.
10. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Teilnahmebedingungen bleibt von der eventuellen Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.
Nürnberg, den 15. März 2020 – gez. Lorenz Kretzer, 1. Vorsitzender